Suizide zählen zur häufigsten Todesursache in Haftanstalten. Haftanstalten stehen damit vor großen Herausforderungen, da es im Suizidfall nicht nur systematische Probleme sondern auch rechtliche Konsequenzen geben kann.
Gefängnisinsassen sind durch unterschiedliche individuelle und umweltbedingte Faktoren besonders suizidgefährdet. Sie zählen meist bereits bei Antreten der Haftstrafe zu einer suizidgefährdeten Gruppe. Die überaus stressbelastete Situation einer Haft kann diese Symptome noch fördern und verstärken. Dazu kommen die Ausweglosigkeit der Situation, Zukunftsängste, Konflikte mit Mitgefangenen oder dem Vollzugspersonal, fehlende familiäre und soziale Kontakte, eventuelle Entzugserscheinungen bei Alkoholkranken oder Drogenabhängigen.
Unzulängliche Richtlinien und Verfahrensweisen in Haftanstalten im Umgang mit suizidgefährdeten Gruppen erhöhen das Suizidrisiko noch einmal.
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